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Gastbeitrag

Der Adelstitel als besonderes Weihnachtsgeschenk

Adelstitel als besonderes WeihnachtsgeschenkViele Leute suchen gerade auf Weihnachten ein ganz originelles Geschenk. Krawatte, Parfum oder ein Geldgeschenk - das sind mittlerweile die bekannten Geschenke, die man ohne größere Anstrengung erwerben und verschenken kann. Aber wie ist es, wenn man einen Adelstitel kaufen und verschenken möchte? Hierzu sind umfassende Recherchen und Entscheidungen notwendig, um sich ein Bild über die Rechtsmäßigkeit zum Führen eines gekauften Titels zu machen und als Geschenkidee zu verwenden.

Adelstitel als Namensbestandteil erwerben

Da es bei uns in Deutschland seit über 100 Jahren keine Adelstitel mehr gibt und so auf natürliche Weise auch nicht mehr erwerben kann, sind sie höchstens noch als Namensbestandteil tragbar. Den Adelstitel erhält man in üblicher Form durch die Geburt, Heirat oder auch durch Adoption. Damit verbunden sind allerdings keinerlei zusätzliche Rechte.

Möglichkeiten des Erwerbs von Titel

Grundsätzlich sind verschiedene Adelstitel möglich. So erhalten Sie nach umfassenden Recherchen sicherlich die Titel Prinz, Prinzessin, Herzog, Herzogin, Fürst, Fürstin oder Graf bzw. Gräfin und dergleichen. Wenn Sie sich aber für einen echten deutschen Titel interessieren, der den Aufstieg in der Gesellschaft in Aussicht stellt, gibt es Informationen über die rechtliche Abwicklung und Möglichkeiten beispielsweise unter der Internetadresse http://www.geschenke.net. Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, kirchliche Ehrendoktor-Titel zu kaufen, die jedoch nicht mit akademischen Doktortiteln zu verwechseln sind. Grundsätzlich sind gekaufte akademische Titel in Deutschland nicht führbar.

Unterscheidung zwischen Adelstitel und Adeligem Namen

Bei uns in Deutschland tragen die Adeligen Adelsnamen und sind in der Regel Angehörige des historischen Adels. Im Gegensatz dazu verhält es sich anders bei gekauften Titeln für 30 Euro und mehr bei so genannten Aktionshäusern.

Gesetze und rechtliche Situation in Deutschland

Besonders der Dr. Titel gilt in vielen Unternehmen als Sprungbrett für eine steile Karriere. Diesen Tatbestand nutzen viele Titelhändler, doch legal ist der Kauf von akademischen Titeln bei uns in Deutschland nie. Sie werden nur durch ein entsprechendes Studium erworben.
Doktorgrade - auch Professorgrade - dürfen im nicht-akademischen Bereich öffentlich geführt werden, wenn es ausgeschlossen ist, dass sie mit Amts- oder Dienstbezeichnungen verwechselt werden könnten.

Kai Meinecke Geschäftsführer K&M E-Business GmbH